Steuerberatung für Arbeitnehmer

Egal ob Einkommensteuererklärung, Vertretung vor Finanzbehörden und -gerichten oder allgemeine steuerliche Angelegenheiten – bei uns sind Sie in besten Händen

Wir helfen Familien mit Kindern, Steuern zu sparen

Familie

Der Staat bietet eine Reihe von Vergünstigungen, die Eltern finanziell entlasten. Es gibt Regelungen bei Kindergeld und Kinderfreibeträgen und weiteren Bereichen, in denen steuerliche Entlastungen für Familien mit Kindern möglich sind.

Die Beispiele sollen Ihnen einen ersten Einblick in die komplexe Thematik ermöglichen. Gerne beraten wir Sie persönlich und zeigen Ihnen detailliert auf, wie Sie steuerliche Vorteile ideal für sich und Ihre Familie nutzen und wie Sie Steuern innerhalb der Familie günstig verteilen können.

Das Team von Fleischer & Schneider kümmert sich um Ihre steuerlichen Angelegenheiten. Dabei geht es uns nicht nur um Zahlen, sondern vor allem um Menschen und ihre Wünsche und Probleme. Wir entwickeln individuelle Lösungen, die Ihnen helfen, Zeit und Geld zu sparen. Neben einer umfassenden persönlichen Steuerberatung übernehmen wir die Erstellung Ihrer Steuererklärung, unterstützen Sie bei Steuerprüfungen und vertreten Sie vor Finanzbehörden.

Weitere Steuertipps für Arbeitnehmer – sichern Sie sich Ihren Vorteil

Steuerlich von Geld- und Sachzuwendungen des Arbeitgebers profitieren

Erstattung

Neben dem grundsätzlich steuerpflichtigen Arbeitslohn gibt es eine Reihe von steuerfreien Geld- oder Sachzuwendungen für Arbeitnehmer. Welche davon können wie steuerlich genutzt werden?

Wir beraten Sie gerne persönlich, wie Sie zusammen mit Ihrem Arbeitgeber mehr Netto aus Ihrem Bruttolohn herausholen können, und was es beispielsweise bei Sachzuwendungen, Warengutscheinen oder Fahrtkostenzuschüssen zu beachten gilt.

Pflegekosten? Teurer Umbau der Wohnung für einen Pflegefall? Was kann ich tun?

Die steuerliche Berücksichtigung von Pflegekosten im Alter ist ein komplexes Thema, das viele Facetten bietet. Da jeder Fall einzigartig ist, kann eine allgemeine Übersicht ein persönliches Beratungsgespräch mit einem Steuerberater nicht ersetzen.

Nur in einem direkten Austausch können wir uns detailliert mit Ihrer individuellen Situation auseinandersetzen. Wir zeigen Ihnen konkrete Wege auf, wie Sie oder Ihre Angehörigen Pflegekosten steuerlich geltend machen können – etwa bei der Pflege von Angehörigen, dem altersgerechten Umbau des eigenen Hauses oder dem Umzug in ein Heim.

Sie haben eine Frage, auf die Sie noch keine Antwort bekommen haben?

Wenden Sie sich bei offenen Fragen telefonische oder per E-Mail an das Team von Fleischer & Schneider oder besuchen Sie uns in Dinslaken. Unser Büro finden Sie auf der Kurt-Schumacher-Str. 269 in 46539 Dinslaken.

Ihre Fragen zum Thema Steuern beantworten wir gerne per E-Mail unter info@fleischer-schneider.de. Oder rufen Sie uns an, um über unsere Hotline einen persönlichen Beratungstermin zu vereinbaren. Wir stehen Ihnen montags – donnerstags von 7:30 – 16:30 Uhr zur Verfügung.

Ihre Barbara Fleischer, Petra Schneider & Sabrina Rüdiger

 

© Copyright – Fleischer, Schneider & Partner PartGmbB

Fachberater Gesundheitswesen IBGS Bremerhaven

Datenschutzerklärungen | Impressum | Downloads

© Copyright – Fleischer, Schneider & Partner PartGmbB