Es gilt auch für unsere Kanzlei die 3G-Regel!
Persönliche Besprechungen können ausschließlich nach vorheriger telefonischer oder schriftlicher Vereinbarung stattfinden.
Bitte bringen Sie zu diesem Besprechungstermin den entsprechenden Nachweis mit.
Sie können weiterhin wie gewohnt Unterlagen bei uns abgeben. Diese Übergabe, für die kein 3G-Nachweis erforderlich ist, muss dann sehr kurz gehalten werden und kann leider nicht für weitere Informationsgespräche genutzt werden.
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